Sachkundenachweis
Seit dem 18.12.2002 gilt in NRW das neue Landeshundegesetz. Demnach müssen Hundehalter, deren Hunde schwerer als 20 kg und / oder grösser als 40 cm Schulterhöhe sind, ihre Sachkunde nachweisen. Diese Befähigung haben Sie bereits, wenn Sie nachweisen können, dass Sie vor dem Erlass des Gesetzes einen großen Hund hatten. Dies kann Ihnen Ihr Tierarzt anhand seiner Behandlungskartei bescheinigen
Sind Sie Ersthundbesitzer, so haben Sie die Möglichkeit, in unserer Praxis einen Sachkundenachweis zu absolvieren. Der Test besteht aus einem schriftlichen Teil (multiple choice) und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus vier Fragebögen mit jeweils fünf Fragen. Die Fragebögen und den Antwortbogen erhalten Sie über die Internetseite der Tierärztekammer Nordrhein. Beim mündlichen Teil werden Ihnen Fragen zum Basiswissen um das Thema Hund gestellt.
Bitte vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin mit uns. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.